Zulassungsvoraussetzung DQR 5

Berufsspezialist Zulassungsvoraussetzung DQR 5 – So klappt der Einstieg in die IT-Weiterbildung

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Der Blog Artikel Berufsspezialist Zulassungsvoraussetzung erklärt dir, welche Möglichkeiten es gibt dich für den DQR 5 Abschluss zu qualifizieren. Der Abschluss Geprüfter Berufsspezialist IT auf DQR-Niveau 5 gilt als wichtige Qualifikation für Fachkräfte, die ihre IT-Karriere voranbringen wollen. Doch welche Voraussetzungen musst du erfüllen, um deine zur Prüfung zugelassen zu werden? In diesem Beitrag erfährst du alle wichtigen Details zu den Zulassungsvoraussetzungen, die der Gesetzgeber für diesen anerkannten Weiterbildungsabschluss vorgibt.

Berufsspezialist Zulassungsvoraussetzung: Die Details

Die gesetzlich geregelten Zulassungsvoraussetzung für den Berufsspezialisten basieren auf dem §53b des Berufsbildungsgesetzes. Grundsätzlich ist die Zulassung an den Nachweis von Ausbildung und Berufspraxis geknüpft. Hier die vier zentralen Berufsspezialist Zulassungsvoraussetzung(en):

1. Abschluss einer IT Ausbildung

Du hast eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie? Dann erfüllst du die wichtigste Voraussetzung für die Zulassung direkt. Deine fachliche Grundausbildung bildet die ideale Basis, um als Berufsspezialist IT deine Kompetenzen weiter auszubauen. Folgende Ausbildungen kommen unteranderem in Frage:

  • Fachinformatiker
  • IT-Systemelektroniker
  • IT-Systemkaufmann
  • Informatikkaufmann (Schwerpunkt IT)
  • Mediengestalter mit IT Bezug

2. Berufsabschluss ohne IT Bezug und  Berufspraxis

Wenn deine Ausbildung aus einem anderen Bereich stammt, etwa als Grafiker oder Techniker im Elektronikbereich, benötigst du mindestens ein Jahr relevante Berufspraxis im IT-Umfeld. Das bedeutet: Du solltest praktische Erfahrungen gesammelt haben, die im Zusammenhang mit IT-Systemen, Softwareentwicklung oder IT-Support stehen. So stellst du sicher, dass du für die Prüfung ausreichend IT-Kompetenz und Praxiserfahrung mitbringst. Außerdem wirst du nur für die Vertiefung des Berufsspezialisten zugelassen für den du die nötige Erfahrung vorweisen kannst. Hast du etwa 1 Jahr Erfahrung im Bereich IT Support können die folgenden Bereiche in Frage kommen

  • IT Beratung 
  • Systemintegration und Vernetzung

3. Abgebrochenes Studium (min. 60 Ects) und  Berufspraxis

Du hast ein Studium abgeschlossen und dabei mindestens 60 ECTS-Punkte gesammelt, zum Beispiel in Informatik, Wirtschaftsinformatik oder einem verwandten Fach? Dann musst du zusätzlich mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich vorweisen können. Diese Kombination aus akademischem Wissen und praktischer Tätigkeit qualifiziert dich für die Prüfung zum Berufsspezialisten und zeigt deine Fähigkeit, komplexe IT-Projekte eigenverantwortlich zu betreuen.

Quereinsteiger ohne abgeschlossene Ausbildung

Falls du keine formale IT-Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hast, kannst du trotzdem zugelassen werden – wenn du mindestens vier Jahre einschlägige Berufspraxis im IT-Bereich nachweisen kannst. Diese Praxis sollte Tätigkeiten umfassen, die im Kern IT-bezogen sind, etwa Netzwerkadministration, Softwareentwicklung oder IT-Sicherheit. So kannst du auch als Quereinsteiger mit fundierter Erfahrung den Weg zum anerkannten Berufsspezialisten einschlagen.

Ausnahme: Gleichwertige berufliche Handlungsfähigkeit

In besonderen Fällen kannst du auch ohne die oben genannten Nachweise zugelassen werden, wenn du durch Zeugnisse oder andere Belege glaubhaft machst, dass deine berufliche Handlungskompetenz vergleichbar mit den Zulassungsvoraussetzungen ist. Das ermöglicht flexible Einstiegschancen auch für Quereinsteiger.

Wichtige Hinweise zur Berufspraxis und Anerkennung

Die geforderte Berufspraxis muss einen wesentlichen inhaltlichen Bezug zu IT-Tätigkeiten haben, die in der Prüfungsverordnung genannt werden. Das bedeutet: Deine praktische Arbeit sollte typische Aufgaben wie Systemadministration, Softwareentwicklung oder Datenanalyse abdecken. Der Nachweis erfolgt durch Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsbeschreibungen oder andere glaubhafte Dokumentationen. Wichtig: Die Qualität der Berufserfahrung zählt, nicht nur die reine Dauer. 

Fazit: So sicherst du dir die Zulassung zum Berufsspezialisten IT (DQR 5)

Die Zulassung zum Abschluss Geprüfter Berufsspezialist IT auf DQR 5 basiert auf einem Mix aus Ausbildung, Berufspraxis und gegebenenfalls Studium. Je nachdem, wie dein bisheriger Werdegang aussieht, gibt es verschiedene Wege zur Teilnahme an der Prüfung. Besonders wichtig ist der Nachweis relevanter IT-Kompetenzen und Berufserfahrung. Die jeweils für dich zuständige IHK muss dir eine Zulassung erteilen. Sollte es hier Probleme geben oder du nicht wissen wie du vorgehen sollst, können wir dich gern unterstützen. Wenn du dich jetzt zielgerichtet vorbereitest und deine Unterlagen sorgfältig zusammenstellst, steht deinem Weg zum anerkannten IT-Berufsspezialisten nichts im Wege!

Wie du die für dich zuständige IHK findest – schnell und einfach erklärt

Wenn du dich über eine Weiterbildung wie den Geprüften Berufsspezialisten IT (DQR 5) informieren oder zur Prüfung anmelden willst, ist deine zuständige IHK (Industrie- und Handelskammer) die richtige Anlaufstelle. Doch wie findest du heraus, welche IHK für dich zuständig ist? Unter diesem Link gibt du deine PLZ ein und wirst dann auf die passende IHK verwiesen. 

Interesse an den Berufsspezialisten?

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Frequently asked questions (FAQs)

1. Wie finde ich heraus, welche IHK für meinen Wohnort zuständig ist?

Die Zuständigkeit der IHK richtet sich in der Regel nach deinem Wohnsitz oder Arbeitsplatz. Du kannst deine zuständige IHK ganz einfach über die zentrale Website www.ihk.de durch Eingabe deiner Postleitzahl ermitteln.

2. Muss ich mich bei meiner IHK registrieren, um eine Weiterbildung zu starten?

Nein, eine Registrierung ist nicht erforderlich. Wenn du jedoch eine IHK-Weiterbildung wie den Berufsspezialisten IT anstrebst, musst du dich direkt bei der zuständigen IHK zur Prüfung anmelden und deine Zulassung klären.

3. Was macht die IHK im Zusammenhang mit Weiterbildungen?

Die IHK ist für die Prüfungszulassung, Durchführung der Prüfung, Ausstellung des Zertifikats und oft auch für Beratung zu Fördermöglichkeiten (z. B. Aufstiegs-BAföG) zuständig.

4. Kann ich mich auch bei einer anderen IHK prüfen lassen als meiner regional zuständigen?

In der Regel nicht. Du musst dich bei der IHK melden, die für deinen Wohn- oder Arbeitsort zuständig ist. In Ausnahmefällen kann eine andere IHK zuständig werden, aber das muss vorab geklärt werden. Wird die Prüfung bei der regionalen IHK nicht angeboten kannst du diese bei einer anderen IHK ablegen.

5. Was passiert, wenn ich umziehe ändert sich dann meine zuständige IHK?

Ja, bei einem Umzug in einen anderen IHK-Bezirk kann sich auch die Zuständigkeit ändern. Wenn du dich bereits für eine Prüfung angemeldet hast, solltest du die bisherige IHK frühzeitig kontaktieren. So kannst du eventuellen Problemen vorbeugen.

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Max Jungnickel
Gründer CloudHelden
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